EU zwischen Einladung und Rauswurf

Peter Fleissner, em.Univ.Prof., transform!at

Über die Europäische Union kann man viele negative Meinungen hören, sie wäre undemokratisch, sie hätte eine neoliberale Ausrichtung, sie ließe die Ärmeren noch mehr verarmen, der Euro sprenge die Einheit Europas, sie sei eine Festung, die sich gegen das Umland abschottet usw. Alles das ist sicher richtig. Obwohl die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung nach wie vor für einen Verbleib in der Europäischen Union eintritt, ist das Vertrauen in die Kompetenz der EU-Politik auf ein Viertel der Bevölkerung stark zurückgegangen, der eigenen Regierung vertraut ein Drittel (Eurobarometerbefragung im November 2015). Sogar der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler meinte, dass diese Daten, gelinde ausgedrückt, ein Weckruf sein sollten. „Die Bürger wollen keine Versprechungen mehr, sondern Taten sehen“, vor allem in der Flüchtlingsfrage und am Arbeitsmarkt. Über die Zuwanderung machen sich 56 Prozent die meisten Sorgen, erst danach kommen Arbeitslosigkeit und schlechte Wirtschaftsentwicklung. Rechte Parteien nützen diese Lage für den Stimmenfang.

Was tut die Europäische Union auf dem Gebiet der Migration? Wie wir alle wissen, sind zwar Vorschriften für die Aufteilung von Flüchtlingen auf die EU-Staaten vorhanden, werden aber vielfach ignoriert. Wie schwerwiegend sind die Belastungen der EU-Staaten? Was tut die EU, um die Belastungen zu mildern und die rechtliche Lage der AsylwerberInnen und MigrantInnen zu verbessern?

Ich wollte es genau wissen und habe die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA – EU Agency for Fundamental Rights) am Wiener Schwarzenbergplatz 11 besucht, um Informationen und Material zu diesem Thema zu bekommen. Die wesentliche rechtliche Basis ihrer Arbeit ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die 2000 feierlich in Nizza proklamiert wurde, aber erst 2009 gemeinsam mit dem Vertrag von Lissabon für alle Mitgliedsstaaten (mit einigen Ausnahmen und Abschwächungen für Großbritannien und Polen) Rechtskraft erlangte. Bereits 2014 wurde auf Grund der neuen Rechtslage die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgrund von Vorlagen Irlands und Österreichs aufgehoben. 2012 erklärte der österreichische Verfassungsgerichtshof die Grundrechtcharta als verbindlich für die Verfassungskonformität österreichischen Rechts – ein Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechteanwendung. Allerdings liegt der Teufel im Detail. Wie bei vielen Rechtselementen in der EU kommt es darauf an, wie weit sich die Mitgliedsländer an diese halten. So war das Dublin-Abkommen (1990 von den 12 EG-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, 2003 kam Dublin II als Nachfolgeregelung für die EU, seit 2014 ist Dublin III in Kraft) zwar rechtlich fixiert, aber z. B. von Ungarn gebrochen worden, als Ungarn Flüchtlinge, die dort erstmalig registriert worden waren, aber z. B. nach Österreich weiterreisten, nicht mehr zurücknahm bzw. von anderen EU-Staaten wegen der schlechten Bedingungen dorthin nicht mehr zurückgeschickt wurden. Aber auch Österreich hat sich durch das Durchwinken von Flüchtlingen Richtung Deutschland und durch das Festlegen von Obergrenzen nicht an die im Dublin-Abkommen vorgesehenen Regelungen gehalten. Wie die FRA in ihrem Jahresbericht 2016 festhält, versuchten einige Länder durch die Errichtung von Zäunen (Eurotunnel zwischen Frankreich und Großbritannien, Melilla/Marokko, Ceuta/Marokko, Slovenien/Kroatien, Ungarn/Kroatien, Ungarn/Serbien, Mazedonien/Griechenland, Bulgarien/Türkei und Griechenland/Türkei) den Zutritt von Flüchtlingen zu beschränken, wodurch das Recht auf ein Asylverfahren verletzt werden könnte.

Angesichts einer Welt, in der etwa 60 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben sind, scheint die eine Million relativ gering, die 2015 in der EU Schutz gesucht hat, das sind etwa 0,2 Prozent der EU-Bevölkerung, vor allem im Vergleich mit dem Spitzenreiter Libanon mit 232 Flüchtlingen auf 1000 Personen (Schweden: 11,5 Flüchtlinge pro 1000). Dennoch hatten die Flüchtlinge, die überwiegend aus Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea über Griechenland und Italien in die EU kamen und vor allem nach Deutschland, Schweden und Österreich weiterziehen wollten, nach einer gefahrvollen Reise über das Mittelmeer (2015 starben dabei 3.771 Personen, darunter ca. 1200 Kinder, meist aus Syrien) in Europa mit teilweise schrecklichen Lebensbedingungen zu kämpfen: Überfüllte Lager, kaum Nahrung und Trinkwasser, fehlende Ausbildung und Gesundheitsversorgung, Folter, Schläge, Familien, die getrennt wurden. Die Unsichtbarkeit vieler Personen vor dem Recht gibt Anlass zu sexuellen Übergriffen und sklavenähnlichen Arbeitsverhältnissen. Gleichzeitig stiegen die Angriffe auf Flüchtlingsheime alleine in Deutschland auf 1000, darunter 150 mit Gewaltanwendung gegen Personen. Dabei darf andererseits nicht vergessen werden, dass eine Welle von Solidarität in Österreich, Deutschland und anderen EU-Ländern die Probleme deutlich abmilderte.

Im Bereich Asyl, Migration und Grenzen hat die Grundrechtsagentur die Aufgabe, einerseits Daten zur Lage der Grundrechte der neu angekommenen MigrantInnen in der EU zu erheben, andererseits Empfehlungen zu machen, wie diese Situation verbessert werden kann. Beispielsweise schlägt die Agentur vor, die legalen Einreisemöglichkeiten auszuweiten, damit gleichzeitig das Schlepperunwesen erschwert und die Todesfälle auf der Flucht verringert werden könnten. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) trägt zur Implementierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU bei. Durch die Errichtung einer neuen Europäischen Asylagentur könnten auch EU-weite einheitliche Verfahren die Anerkennung von Asylanträgen erleichtern und verbessern. Damit wäre eine Aufteilung von Flüchtlingen, die sich in Flüchtlingslagern aufhalten müssen, rascher möglich. Die FRA ist der Auffassung, dass auch nach rechtlicher Klärung der Einreise erheblicher Unterstützungsbedarf besteht.

Die möglichst rasche Integration in einen Arbeitsplatz, (meines Wissens derzeit für Asylweber in Österreich beinahe unmöglich), die Familienzusammenführung, spezielle Einreisemöglichkeiten für Studierende, ForscherInnen und für Berufsgruppen, für die ein besonderer Bedarf besteht, sind weitere Bereiche, wozu die FRA Vorschläge macht. Sie gibt auch Beispiele für vorbildliche Initiativen und verbreitet sie über ihre Netzwerke. Dazu zählen unter anderem die internationale Initiative „Flüchtlinge Willkommen“, durch die in Österreich im Vorjahr 240 Flüchtlinge bei Gastfamilien untergebracht werden konnten (in Deutschland 251), und die Errichtung von Schutzzentren für Kinder und Familien durch die UNHCR, das Flüchtlingshochkommissariat, und die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, entlang der Migrationsrouten.

Leider tut die EU viel zu wenig, um die Ursachen der massenhaften Migration in den Ursprungsländern zu verhindern. Sie wird oft erst durch kriegerische Handlungen erzeugt, an denen westliche Länder beteiligt sind. Symptombekämpfung reicht nicht, um Migration oder Terrorismus zu verhindern. Ein Umdenken in der EU wird erst erreicht werden, wenn entsprechender politischer Druck von unten aufgebaut wird.

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 1 http://fra.europa.eu/de. Die FRA wurde 2007 als bisher einzige EU-Agentur in Österreich gegründet (Direktor bis 2015 war der dänische Jurist Morten Kjaerum, danach der Ire Michael O’Flaherty, zuvor Professor für Menschenrechte an der National University of Ireland in Galway und Direktor des irischen Zentrums für Menschenrechte). Ihre ca. 85 Angestellten werden mit ca. 21 Millionen Euro vollständig aus EU-Geldern finanziert.

2 https://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Unterstützungsbüro_für_Asylfragen

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