Ein gerechtes Pensionsmodell

Diskussion am 19. September um 19 Uhr im Wirtschaftsmuseum

Es diskutierten über mögliche Reformen des derzeitigen Pensionssystems:
Johannes Klotz, Statistik Austria,
Markus Knell, Österr.Nationalbank,
Christa Chorherr, Buchautorin,
Bernd Marin, Europäisches Bureau für Politikberatung und Sozialforschung.
Moderation: Brigitte Schimmerl, SeniorInnen-ATTAC
Freie Zusammenfassung der Referate und der Diskussion: Peter Degischer

B. Schimmerl leitet damit ein, dass die Pensionsansprüche das einzige „Vermögen“ der unteren 80% der Gesellschaft sind.
Johannes Klotz:
Die Amtliche Statistik, wie Statistik Austria, beschreibt Massenphänomene und liefert Zahlen und Fakten für Entscheidungsgrundlagen (trifft keine Entscheidungen!). Das Referat berichtet über ein Projekt zur Erhebung systematischer, sozialer Unterschiede in der Lebenserwartung von sozialen Bevölkerungsgruppen .
1840 William Farr stellt die Hypothese auf, dass ein Zusammenhang besteht zwischen Sterblichkeit und dem sozio-ökonomischem Status und listet typische Todesursachen in bestimmten Berufsgruppen auf.
In der Österreich-Volkszählung 1934 wurde versucht, berufsspezifische Sterberaten zu erfassen, die jedoch wegen der hohen Arbeitslosenrate kaum repräsentativ sind. 1961 erfolgte in Wien eine Analyse zur Sterblichkeit und Invalidität in verschiedenen Berufsgruppen.
Die auffällige Erhöhung der Lebenserwartung in den 80-er Jahren „cardiovascular revolution“ verstärkte die Untersuchung der sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung.
Das klare Ergebnis lautet, dass hoher sozialer Status (z.B. Bildungsunterschiede) mit hoher Lebenserwartung korreliert. Die Differenz ist bei Männern höher als bei Frauen ohne Unterschiede in den Todesursachen. In Osteuropa wurden auch Unterschiede in den Todesursachen festgestellt. In Österreich liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von Hochschulabsolventen bei Männern 7,0 Jahre (83,9) höher als bei Pflichtschulabsolventen (76,9), bei Frauen 2,8 Jahre (85,9 – 83,1). Die Wahrscheinlichkeit, vor dem Pensionsantrittsalter unter 65 Jahren zu sterben, liegt bei Männern mit Pflichtschulabschluss bei 19%, für Akademiker bei 5%. Diese Differenzen sind in Österreich seit 1981 etwa konstant geblieben.
Dies legt eine aktuarische Fairness nahe, die Pension über die Ersatzraten oder das Pensionsantrittsalter mit der nach Einkommen differenzierten Lebenserwartung zu korrelieren. Eine Korrelation mit Haushaltseinkommen an Stelle des Individualeinkommens wäre fairer. Eine objektive Bewertung der Berufsbelastung wurde im Rahmen der „Hacklerregelung“ versucht.
Es könnten aber auch die Ursachen dieser Differenzen behoben werden, z.B. durch bessere Gesundheitsvorsorge für Geringverdienende.
Markus Knell:
Die Grundidee einer gerechten Pensionsregelung ist eine demokratische Herausforderung. Andererseits destabilisiert der Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung: 1960: 68,7 Jahre bis 2015: 81,1 Jahre, was linearisiert 2-3 Monate pro Kalenderjahr entspricht, was bis 2060 einen Anstieg auf durchschnittlich 87 Jahre erwarten lässt. Eine oft propagierte Pensionsautomatik der allgemeinen Erhöhung des Pensionsantrittsalters mit dem Steigen der durchschnittlichen Lebens-Erwartung lässt die sozio-ökonomischen Unterschiede in der Lebenserwartung außer Acht.
Das derzeitige beitragsorientierte, persönliche Pensionskonto (APG): nach 45 Beitragsjahren können Männer mit 65 Jahren mit 80% (Ersatzrate) des über die Beitragsjahre durchgerechneten Einkommens in Pension zu gehen. Diese Regel 45-65-80 ist derzeit stabil, aber nicht bei der prognostizierten Steigerung der Lebenserwartung über 80 Jahre hinaus. Dafür sollte jetzt vorgesorgt werden.
Der Wert „Fairness“ wird gesellschaftlich bzw. politisch bewertet. Das Äquivalenzprinzip wird derzeit jedenfalls verletzt: individuelle Gesamtbeiträge entsprechen in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen nicht den individuellen Gesamtpensionsleistungen. Pensionsbeiträge der niedrigeren Einkommen überschreiten die Pensionsleistungen für diese, das heißt, sie finanzieren die höheren, länger ausbezahlten Pensionen mit, da die Lebenserwartung (Pensionsdauer) mit dem Einkommen korreliert (wobei auf die Luxuspensionen gar nicht Bezug genommen wird). Es werden zwei Möglichkeiten vorgestellt, die keine Umverteilung der Pensionsleistungen mit sich bringen.

Diagramm1PensionWiMu
1) Wer weniger lang lebt, bekommt eine höhere Ersatzrate als der, der länger lebt. Dies könnte mit einer differenzierten Ersatzrate verwirklicht werden; z.B. ganzjährig beschäftigte Männer und Frauen haben im Durchschnitt ein monatliches Bruttogehalt (14 x pro Jahr) von 3400 €, für das bei entsprechender Durchrechnung die Ersatzrate von 80% gilt (2720 €, wie derzeit); halb so großen, monatlichen Bruttoeinkommen von 1700 € wird eine Ersatzrate von 93% (1580 €) zugesprochen, während für das 1,5-fache Gehalt von 5100 € (nahe der Höchstbemessungsgrenze) die Ersatzrate von nur 71% zugesagt wird, was 3620 € Pension ergibt.
Falls sich die durchschnittliche Lebenserwartung von 80 auf 84 Jahre erhöht, verschieben sich die Ersatzraten für alle Einkommen wegen der erhöhten Pensionsdauer nach unten, wie das Diagramm im oberen Teil zeigt.
2) Wer weniger lang lebt, kann früher in Pension gehen als der, der länger lebt. Dies könnte mit einem differenzierten Pensionsantrittsalter umgesetzt werden: ausgehend vom derzeitigen Durchschnittsgehaltsempfänger, der mit 65 Jahren in Pension gehen kann, können Männer, die nur halb so viel verdienen, schon mit 63,5 Jahren in Pension gehen, während die mit Einkommen, die 50% über dem Durchschnittseinkommen liegen, dies erst mit 66,5 Jahren können. Dies ist im unteren Diagramm dargestellt, wo auch die differenzierte Erhöhung des Pensionsantrittsalters eingetragen ist, wenn sich die durchschnittliche Lebenserwartung um 4 Jahre erhöht.
Christa Chorherr:
Die Korrelation der Lebenserwartung mit Einkommen ist zwar statistisch belegt, aber für den Einzelnen ist die intrinsische Freude am Leben, mit seiner Arbeit und den anderen Tätigkeitsbereichen wesentlich. Er/Sie aus allen Einkommensschichten kann dann gerne länger arbeiten und in der Pension eine erfüllende Freiwilligentätigkeit aufnehmen. Eine bloße Erhöhung des Pensionsantrittsalters ergibt in der heutigen Arbeitsmarktsituation ein Ansteigen der PensionistInnen aus der Arbeitslosigkeit.
Die bisher abgegrenzten Lebensphasen: Ausbildung – Erwerbstätigkeit – Pension sind nicht mehr zeitgemäß. Ausbildung ist nicht mehr in der Jugend abschließbar, die Erwerbsperiode muss durch Lernperioden (Sabbatical) unterbrochen werden. Darüber hinaus fordert die junge Generation eine Work-life-balance: Erwerbstätigkeit soll die Sorge um Kinder und später um pflegebedürftige Eltern ermöglichen. Eine Flexibilisierung der Erwerbstätigkeit gemäß den jeweiligen Lebensphasen ist die Herausforderung der Zukunft.
Die Benachteiligung der Frauen in der Erwerbstätigkeit besteht nicht nur in den Gehaltsunterschieden, sondern auch in geschlechtsspezifischen Risiken für die Arbeitgeber: Frauen gehen in Karenz und früher in Pension. Firmeninterne Weiterbildung für Frauen ab 45 Jahren „zahlt sich nicht aus“. Das frühere Pensionsantrittsalter schadet vielen Frauen und ist oft die Ursache für Altersarmut wegen der kürzeren Erwerbstätigkeit bei niedrigem Einkommen, bei vielen verschärft wegen Teilzeitbeschäftigung.
Bernd Marin:
Herr Marin freut sich sehr über die Ausführungen seiner Vorrednerin Christa Chorherr, der er in praktisch allen Punkten zustimmt. Eine Präzisierung noch zur Aussage der Moderatorin Brigitte Schimmerl: die Pensionsansprüche sind zwar nicht „das einzige Vermögen der unteren 80% der Gesellschaft“, sondern die Mehrheit der Bevölkerung ist weiterhin weitgehend besitzlos bzw. vermögenslos (über ein paar tausend Euro), sodass die durchschnittlichen Pensionsansprüche den bei weitem größten Vermögenstitel gemessen am Haushaltsvermögen für 98-99% der Bevölkerung darstellen.
Noch ein paar Fakten: Nur 14% der Frauen sind kinderlos, also der überwältigende Teil zusätzlich mit der Sorge um Kinder, sowie grundsätzlich vor allem Frauen – auch kinderlose – mit der Pflege gebrechlicher Familienangehöriger und dem Löwenanteil unbezahlter Haushaltsarbeit beschäftigt. 47% der erwerbstätigen Frauen sind derzeit teilzeitbeschäftigt, nicht nur wegen familiärer Verpflichtungen. Die früher einsetzende Altersdiskriminierung von Frauen ist eine schmerzliche Tatsache: schon ab 45 Jahren gegenüber gleichwohl kurzlebigeren und damit im gleichen Alter immer relativ „älteren“ Männern. 70% der Pensionistinnen leben an oder unter der Armutsgrenze. Der Kampf um Gleichstellung ist zu intensivieren.
Die höhere Lebenserwartung von Frauen ist nach Ländern sehr verschieden: in Israel leben Frauen im Schnitt nur 4 Jahre länger als Männer, in Russland, Weissrussland und der Ukraine hingegen 11 bis 12 Jahre, in Österreich knapp 5 Jahre. Sogar innerhalb Österreichs ist die durchschnittliche Lebenserwartung z.B. in Vorarlberg um einige Jahre höher als in Ostösterreich (Wien, NÖ, Bgl.). Die von Christa Chorherr als entscheidend angesprochene intrinsische Arbeitsfreude verlängert nachweislich das Leben, eventuell trifft das besonders bei AkademikerInnen zu. Eine Verschiebung des Pensionsantrittsalters um jährlich 1 oder höchstens 2 Monate ist zumutbar, solange Männer jährlich 3 bis 4 Monate Lebenserwartung hinzugewinnen und Frauen fast 3 Monate. Der jährliche Anstieg der Lebenserwartung wird sich in Zukunft wohl ebenso wenig verringern wie dies im letzten halben Jahrhundert (genauer eigentlich: seit 200 Jahren) entgegen allen Bevölkerungsprognosen der Fall war.
Trotzdem ist das derzeitige System mit der „Friedensformel 45-65-80“ aus dem Jahr 2000, an dem er selbst mitarbeitete, heute schon nicht mehr nachhaltig, allein schon auf Grund der um fast 4 Jahre für Frauen und über 5 Jahre für Männer höheren Lebenserwartung seither. Die von Herrn Knell vorgeschlagene Korrektur entspricht einem ökonomistischen Modell und dem Äquivalenzprinzip. Eigentlich sei der Beitragsbezug zu lockern. Sozial Schwächere zu unterstützen, ist ein anerkannter Wert. Dazu gehört die Verlagerung von Kosten und Leistungen von Männern auf Frauen, eine Unterstützung für benachteiligte Personengruppen (Roma, Farbige, prekär Beschäftigte, MindesteinkommensbezieherInnen, Alleinerzieher-Innen) könnte helfen. Jedes Umlagesystem verteilt per se unvermeidlich von kurzlebigen zu langlebigen Personen um. Problematische, „verkehrte“ Umverteilungen dürfen bei gesetzlichen Pensionssystemen im Gegensatz zu Privatversicherungen in den USA oder dem Vereinigten Königreich nicht dazu führen, dass z.B. ungesund lebende Personen (Raucher, Trinker, Fettleibige..) wegen nachweislich deutlich geringerer Lebenserwartung höhere Annuitäten/Pensionen erhalten oder Frauen aufgrund ihrer Langlebigkeit geringere Pensionen, wie dies in Privatversicherungen bis vor wenigen Jahren auch in Europa üblich war.
Kennziffern sind immer strittig, sei es das Einkommen oder ein Schwerarbeitskriterium. Seinerzeit haben sich statt der von Fachleuten geschätzten 3-5% SchwerarbeiterInnen bis zu 33% der Erwerbstätigen selbst als „Schwerarbeiter“ reklamiert – beginnend mit den gewerkschaftlich bestorganisierten Gruppen, wie Sicherheitswachebeamte, Kriminalinspektoren usw. Auch der PensionistInnenpreisindex ist höchst umstritten: gruppenspezifische Inflationsraten könnten zu einer völligen “Balkanisierung“ des Interessenvertretungssystems führen: warum etwa kein „Scharia-Preisindex“ für hunderttausende Muslime, die auf Schnaps und Schweinefleisch verzichten und andere Konsumgewohnheiten haben oder ähnliche Partikularismen? Die Grenzen für gruppenspezifische Lizitationen sind von der Politik schwer objektiv zu ziehen, daher machen generelle Regeln und einheitliche Maßstäbe (etwa allgemeine Inflationsraten) Sinn.
Die Bemessung der Pensionen in Österreich und zuletzt deutlich weniger in Deutschland orientieren sich immer noch an der Sicherung des Lebensstandards, das entspricht zwar den weiterhin gängigen Gerechtigkeitsvorstellungen, nicht aber den aktuellen, finanziellen Nachhaltigkeitserfordernissen. Wir brauchen ein armutsfesteres System durch Anhebung der unteren Pensionen. Dafür ist ein ausdrücklicher, politischer Akt der Umverteilung notwendig, ohne ökonomistische Verkleidung. Gerade angelsächsische und liberale Länder haben eine Art Volkspensionssystem (einzahlen ohne Höchstbemessung, Auszahlung einer definierten Grundrente). Die Intention des von Markus Knell vorgestellten Systems ist sehr positiv, aber die realpolitische Durchsetzung erscheint schwierig, da sie neue und politisch wie sozial sehr heikle und strittige Kriterien der Differenzierung erfordert.
Bedrückend bleiben die auf Jahrzehnte „struktureller Korruption“ fortbestehenden „Pensionsparallelwelten“ der weiterhin völlig unzureichend begrenzten sog. „Sonderpensionen“ oder Luxusrenten.

Repliken:
Johannes Klotz: der Ansatz der Differenzierung von M. Knell ist schlüssig und konsistent. Die Fairness ist ein normatives Kriterium, dessen Bewertung der Politik bzw. der demokratischen Entscheidung obliegt. Eine Berücksichtigung der Work-life balance wäre ein zusätzlicher, wichtiger Aspekt (Berücksichtigung der Sorgeaufgaben). Die Genderdifferenzierung muss diese Aufgaben mitberücksichtigen, solange sie ungleich verteilt sind.
Markus Knell: Wir müssen länger arbeiten, aber nicht alle gleich, sondern differenziert. Die Datenlage beschränkt die Differenzierung auf das Einkommen. Höheres Einkommen – hohe Pension – hohe Lebenserwartung zeigt eine eindeutige Korrelation und diese ist kaum manipulierbar. Bei den lebensverkürzenden/-verlängernden Faktoren ist Vorsicht geboten, um eine „Balkanisierung“ zu vermeiden. Es kann für den einzelnen Pensionsbezieher kein (ex-post) gerechtes Bezugssystem geben, aber es kann für die Allgemeinheit (ex-ante) fair gestaltet werden. Für das Pensionskonto würde ein Partnersplitting eine Verbesserung bringen.
Der Vergleich mit einer Schadensversicherung ist irreführend. So muss ein langes Leben in der Pension als „Schaden“ für die Versicherung interpretiert werden.

Diskussionsbemerkungen:
Die Mortalitätsdifferenzierung sei weder gerecht noch sinnvoll, da sie neue Verteilungsprobleme aufwirft. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind vor allem in den Unterschieden der Art der Erwerbstätigkeit begründet.
Privatversicherungen machen Unterschiede zwischen Männern und Frauen aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung.
Ein gerechteres Pensionsmodell muss auch die sozialen Erschwernisse berücksichtigen, wie z.B. Alleinerzieherinnen mit mehreren Kindern. Familienarbeit, die vornehmlich Frauen erbringen, ist als Leistung anzuerkennen.
Automatisierung und zunehmende Konsumarbeit machen wegen der abnehmenden Beschäftigten=Beitragszahler das Umlageverfahren obsolet. Eine Steuerfinanzierung muss die Finanzierung über die Arbeit ablösen.
Einzahlungen können von der Erwerbsarbeit unabhängig gemacht werden und die Auszahlung an der wirtschaftlichen Leistung eines Landes bemessen werden.
Die vorgeschlagene Differenzierung bewahrt weiterhin Unterschiede in den Pensionsbezügen, aber gleicht die Gesamtleistung etwas an. Das Grüne Pensionsmodell sieht eine staatliche Sockelpension plus einem Zuschlag vor, der sich aus dem Erwerbseinkommen berechnet. Hierfür könnte auch eine einkommensdifferenzierte Berechnung angewandt werden.
In der Schweiz gibt es die Bürgerpension für Ehepaare, auch eine unbegrenzte Beitragspflicht, aber gedeckelte Auszahlung ergänzt durch Beiträge der betrieblichen Säule der Pensionskassen.

Repliken:
Christa Chorherr: Das Umlagesystem bedeutet, dass die Erwerbstätigen für die Pensionen bezahlen. Mittels Staatssubventionen können soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden, aber eine Pensionsversicherung kann nicht alles ausgleichen. Es bedarf flankierender Maßnahmen für soziale Ungerechtigkeiten. Andererseits gibt es noch immer „erworbene Rechte“ für extrem hohe Luxuspensionen. Der Trend nimmt zu, soziale Diskriminierungen armer BürgerInnen gegen die sozialen Bedürfnisse Fremder auszuspielen.
Johannes Klotz: Was ist gerecht? Die Verwertung statistischer Daten braucht politische Entscheidungen.
Markus Knell: In Schweden gibt es keine Deckelung der Arbeitgeberbeiträge. Das Schweizer 3-Säulensystem ist mit dem österreichischen nicht vergleichbar, daher auch nicht angleichbar. Das Pensionskonto macht die Leistungen mit den Ersatzleistungen erstmals transparent. Auch die Lebensdurchrechnung für die Pensionsbezüge ist im Prinzip begrüßenswert. Ohne solch eine Lebensdurchrechnung würden steile Einkommenskurven bevorteilt. Die Durchrechnung könnte aber eventuell auf 40 Jahre begrenzt werden, um Karenzzeiten und Pausen heraus zu nehmen.
Wir brauchen ein nachhaltigeres Pensionssystem, bevor es wegen Finanzierungsschwierigkeiten hektisch wird, sobald die Baby-Boomer-Generation in Pension geht. Eine differenzierte Ersatzrate oder eine differenziertes Pensionsantrittsalter wäre ein Lösungsansatz. Jetzt muss die Zeit für stabilisierende Maßnahmen genützt werden, bevor die demographische Entwicklung kurzfristige Maßnahmen erfordert.


  1. J. Klotz, E-M. Asamer: Bildungsspezifische Sterbetafeln 2006/2007 sowie 2011/2012, Statistische Nachrichten 3/2014
  2. M. Knell: Überlegungen zur fairen und nachhaltigen Ausgestaltung eines Pensionssystems, Working Paper der AK-Wien, Nr.159, Oktober 2016

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