Wir berufen uns auf Europäische Werte

H.Peter Degischer - zukunftmitverantworten.org - SeniorAttac 16.03.2020

Kaum ein Begriff wird mehr missbraucht als „Unsere Werte“. Je nach politischer Orientierung versteht aber jeder etwas völlig Anderes unter diesen Werten. Hier ein Überblick, worauf unsere europäischen Werte beruhen.

Einfach ausgedrückt könnte man sagen: „Ein Wert entsteht aus einer Wertung.“ Durch die Wertung entscheidet z.B. eine Person, eine Gemeinschaft oder die Gesellschaft, welcher Wert ihr wichtiger ist als ein anderer. Werte in der Gesellschaft sind emotional beladene, tief in uns verwurzelte Vorstellungen über das „Wertvolle“ und „Wünschenswerte“.

Werte sind die konstitutiven Elemente der Kultur, sie definieren Sinn und Bedeutung für die Menschen innerhalb eines Sozialsystems (Gesellschaft). Aus Werten leiten sich Regeln und Normen einer Gesellschaft ab. Unter diesem Gesichtspunkt wird deutlich, dass Werte eine tiefe Bedeutung für das jeweilige Sozialsystem haben, da sie dieses ganz maßgeblich beeinflussen, regeln und regulieren.

Direkt gesagt: Die Werte sind das Fundament einer Gesellschaft. Denn welche Werte von jemandem als wichtig angesehen werden bzw. was überhaupt „von Wert“ ist, wird durch die Kultur, in der die betreffende Person aufwächst, vordefiniert. Unter dem Begriff „grundlegende Europäische Werte“ werden jene verstanden, aus denen sich das Fundament unserer freien, modernen, demokratischen europäischen Gesellschaft direkt entwickelt hat (Broschüre Europäische Werte – pdf) .

HumanistischesWB
Das humanistische Weltbild ist in der Antike bei den Griechen entstanden und wurde durch die Renaissance, der Wiedergeburt der Antike, und der damit verbundenen Wiedergeburt des humanistischen Denkens neu entfacht. Ein voll entwickeltes humanistisches Weltbild entsteht auf dem Fundament der oben dargestellten sechs Stufen. Diese sechs Stufen sind gleichzeitig die sechs grundlegenden europäischen Werte, die die Basis für unsere heutige europäische Kultur sind. Aus ihnen lassen sich alle anderen europäischen Werte ableiten.

Das humanistische Weltbild beginnt mit dem Denken, dem Menschen einen Wert zu geben (Humanistisches Denken), setzt sich in der Aufklärung fort, indem die Vernunft zur Entscheidungsquelle wird; in der Folge werden Staat und religiöse Organisationen getrennt (Säkularisierung). Diese Werte werden in der französischen Revolution proklamiert, worauf ein Rechtsstaat mit Grundrechten, Gewaltenteilung, Berechenbarkeit des staatlichen Handelns mit Sicherungsmechanismen (checks and balances) gefordert wird.

Im 19. Jahrhundert werden die Regierenden von den Beherrschten zur Rechenschaft gezogen, und das Volk verlangt die Erfüllung ihres Willens nach demokratischen Regeln, die laufend weiterentwickelt werden, aber auch heute noch immer wieder gebrochen werden. Schließlich werden 1948 allen Menschen gleiche Rechte zugesprochen, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wird. Es soll eine humane Weltsicht von Menschen für Menschen werden, wofür internationale Abkommen geschlossen werden.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kurz AEMR) ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet wurde. Die AEMR enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält.

§1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Die UNO schuf auf der Basis der AEMR die International Bill of Human Rights (Internationale Menschenrechtscharta), die 1976 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde. Bei Missständen gibt es nach wie vor keinen wirksamen Rechtsbehelf, da es immer noch die Staaten sind, welche darüber entscheiden, ob sie den Rechtsunterworfenen die völkerrechtlich garantierten Rechte gewähren oder nicht.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK,) enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten und trat 1953 in Kraft. Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats – sowie von der Europäischen Union – unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. In Österreich, das der EMRK 1958 beitrat, wurde sie 1964 rückwirkend in den Verfassungsrang gehoben. Die Europäische Menschenrechtskonvention stellt gemeinsam mit dem Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und nach jüngerer Entwicklung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union den Kern der österreichischen Grundrechtsgesetzgebung dar. Alle europäischen Länder haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterschrieben und in allen (außer in Polen) trat die 2000 feierlich proklamierte Charta der europäischen Grundrechte am 1. Dezember 2009 in Kraft. Da die Europäische Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang steht, können Eingriffe in die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte in derselben Weise gerügt werden wie Eingriffe in andere verfassungsmäßig gewährleistete Rechte.

Die Europäische Sozialcharta (revidierte Fassung) (ESC) ist ein vom Europarat initiiertes und 1961 von einer Mehrheit seiner Mitglieder beschlossenes, völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Die ESC trat am 26. Februar 1965 und in einer revidierten Fassung am 1.Juli 1999 in Kraft. Die Europäische Sozialcharta gewährt keine subjektiven Rechte und ist für den einzelnen Bürger keine Rechtsgrundlage für eine Klage vor Gericht. Sie beinhaltet das Recht auf Arbeit, auf ein angemessenes Arbeitsentgelt, auf Berufsausbildung, auf soziale Sicherheit, auf freie Vereinigungen und Kollektivverhandlungen, auf besondere Schutzrechte für Kinder, Jugendliche, Mütter und Familien, auf Wohnung u.a.m. Es gibt keinen persönlichen Rechtsanspruch, ähnlich wie bezüglich der Empfehlungen der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ der EU von 2017.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK; eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR).

Für eine heute lebende EuropäerIn sollte es selbstverständlich sein, in ihrem Denken und Handeln die Europäischen Werte zu akzeptieren und auch danach zu handeln und danach zu trachten, dass die Werte im Sinne ihrer Ziele weiterentwickelt werden:

  • universelle Menschenrechte schützen und umsetzen;
  • demokratische Prinzipien durchsetzen und weiterentwickeln;
  • rechtsstaatliche Prinzipien schützen und aktualisieren;
  • Politik und Religion trennen, eine säkulare Gesellschaft vervollkommnen;
  • Urteilsfindung über die Vernunft einfordern und praktizieren;
  • Das Wohl des Menschen als Maßstab aller Dinge anlegen.

Dazu kommen die ökologischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Menschenrechte, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen. Als 7. Stufe sollte „Gemeinwohl in einer Nachhaltigen Welt“ gemäß den Sustainable Development Goals (SDGs – Nachhaltigkeitsziele) der UNO für 2030 hinzugefügt werden.

Eine Wertestudie von 2013 (pdf) der Agentur YouGov führt eine Umfrage in Deutschland zu folgenden Begriffen an (max. 5 Begriffe konnten bewertet werden und sind in fallender Reihenfolge nach dem Zustimmungsgrad der Befragten im Vergleich zu 2011 angeführt):

  • Respekt (44% fallend)
  • Gerechtigkeit (43% fallend*)
  • Ehrlichkeit (41% fallend)
  • Familie (39% fallend)
  • Freiheit (36%*)
  • Zuverlässigkeit (33% fallend)
  • Toleranz (31% fallend)
  • Vertrauen (29% fallend)
  • Hilfsbereitschaft (29%)
  • Solidarität (22%*)

Das sind eher Verhaltensgrundsätze – ausgenommen *) –, aber es ist deprimierend, dass keiner dieser positiv besetzten Tugenden und Werte 50% Zustimmung erreicht, Solidarität sogar nur 22%.

Aber auch bei der Realisierung der oben genannten Europäischen Werte gibt es teils große Defizite:

  • Menschenrechte werden gegenüber Flüchtlingen und Minderheiten missachtet;
  • demokratische Prinzipien werden durch illiberale Tendenzen gebrochen;
  • der Rechtsstaat wird durch den Abbau der Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet;
  • Politik und Religion sind in vielen Ländern, auch in Österreich, stark gekoppelt;
  • die Vernunft wird immer mehr durch manipulative Medien verdrängt;
  • das Wohl des Menschen wird vielfach dem Profit in der Wirtschaft untergeordnet.

Der faktisch dominante Wert in der EU ist der Kapitalismus bzw. seine modernere Form, der Neoliberalismus, der die Profitmaximierung und Vermögenskonzentration anstrebt. In der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 steht (S.23, Art.151): „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle…“.

Jedoch die vier Freiheiten der EU (Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Personen-Verkehr) sind mittels Wettbewerb auf private Profitmaximierung ausgerichtet, wodurch bei genauer Betrachtung etwa 90% der Bevölkerung zu Verlierern werden. Eine der Prioritäten der EU-Kommission lautet Förderung unserer europäischen Lebensweise und vermittelt eher eine konservative Tendenz. In Anbetracht der realen Wertedefizite sollte daher die Umsetzung der angeführten, europäischen Werte gefördert werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

4 Kommentare

  1. „Europäische Werte“?
    In welcher Schieflage sich die „Europäischen Werte“ befinden, lässt sich an der Corona-Krise im Verleich mit der Flüchtlingskrise sehr anschaulich zeigen.
    Für die Flüchtlinge hat Österreich ganze drei Millionen Euro „locker“ gemacht. Für Italien in Not wegen Corona hat Österreich, wie alle anderen EU-Mitglieder, keinen Finger gerührt. Man hat sich sogar darüber mokiert, dass Italien China, Kuba und Venezuela um Hilfe gebeten hat, und als China dann Hilfe geleistet hat, hat man das als Propagandacoup abgetan. Bis man dann selber bei den Chinesen um Hilfe betteln musste.
    Als es aber um die eigene Wirtschaft ging, da gab es bei den „Werten“ keine Grenzen: man ist dafür bereit, vorläufig 38 Milliarden, das sind 38.000 Millionen Euro oder 4750 Euro für jede in Österreich lebende Person, auszugeben. Wohlgemerkt vorläufig, sowohl der Kanzler als auch der Vizekanzler und der Finanzminister haben betont, dass es dafür genug Geld geben wird, „whatever it takes“.
    Nochmal zum Vergleich: Europäische Werte in Österreich
    • Menschenleben retten, Menschenrechte, Recht auf Asyl, Hilfe für gestrandete Flüchtlinge:
    3 Millionen Euro oder 0,375 Euro pro Kopf
    • Solidarität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft: 0 Euro bzw. nicht einmal eine Antwort auf den dringenden Hilferuf eines EU-Mitglieds
    • Für die eigene Wirtschaft: vorläufig 38.000 Millionen Euro oder 4750 Euro pro Kopf bzw. „Whatever it takes“.

    Ich war einmal stolz, ein Bürger Europas zu sein. Mit 70 Jahren muss ich jetzt sagen:
    Ich schäme mich für Europa, ich schäme mich für Österreich.

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  2. Danke für die gute Übersicht. Wenn in der angeführten Wertestudie von 2013 die befragten Bürgerinnen den Wert „Ehrlichkeit“ spontan am häufigsten nennen und die befragten Volksvertreter/Parlamentarier die Werte „Solidarität, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit“ nennen, so überrascht mich beides. Einerseits weil die meisten BürgerInnen bei den laufend bekannt gewordenen Korruptions- und Steuerhinterziehungsskandalen verhältnismäßig ruhig geblieben sind – mir sind keine namhaften Demonstrationen und Aktionen gegen die Beschuldigten bekannt. Wenn Ehrlichkeit den Menschen so wichtig ist, warum setzen sie sich dann in der Öffentlichkeit nicht mehr dafür ein?
    Andererseits nennen die Abgeordneten die Solidarität als wichtigsten Wert. Diese Solidarität ist jetzt in Zeiten der Coronakrise zwischen den BürgerInnen erfreulich spürbar, aber die EU mit ihren Organen verhält sich sehr zurückhaltend bis kontraproduktiv. Von einer Solidarität für das gepeinigte Italien und für Spanien habe ich bis heute (22.3.2020) nichts gemerkt. Als es vor Jahren in sogenannten Griechenlandkrise um das Geld der Banken ging, da war die EU als „Feuerwehr“ sofort präsent. Bei aller Wertschätzung für den europäischen Gedanken, hier passieren meines Erachtens gerade unverzeihliche Fehler bzw. Versäumnisse.

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  3. Die Ergebnisse der Wertestudie von YouGov würde ich nicht als deprimierend sehen. Denn es standen insgesamt 20 „positive“ Werte zur Auswahl, ohne nähere Erläuterung ihrer genauen Bedeutung. Da nur 5 ausgewählt werden durften, mussten jeweils die restlichen 15 „unter den Tisch“ fallen. Bei dieser Studie wurden auch die Werte-„Bewertungen“ der einzelnen- deutschen- Parteien ermittelt, da gab es deutliche Unterschiede.Das finde ich interessant in Hinblick auf den geplanten Ethik-Unterricht an den Schulen in Österreich: werden an „schwarzen“ Schulen andere Werte unterrichtet werden als an „roten“?

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    1. ich antworte mir selber: im Eifer, über die kleine Sache zu schreiben, mit der ich nicht ganz zufrieden war, habe ich vergessen zu bemerken, dass ich die prinzipielle Aussage ganz und gar gut und richtig und wichtig finde – Danke!

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