Handel und Menschenrechte – Händler oder Dealer?

Gabriel Fauner - SenAttac - Zukunftmitverantworten

Österreich hat, wie viele andere Staaten, einige internationale Abkommen und Verträge unterzeichnet, mit denen sich die Unterzeichner verpflichten, Menschenrechte, grundlegende Arbeitsrechte, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz der Umwelt und des Weltklimas zu gewährleisten und voranzubringen. Diese Abkommen und Verträge sind nicht nur für die Staaten als juridische Personen, sondern auch für alle diesen zugeordneten natürlichen und juridischen Personen und Unternehmen bindend.

Leider haben es sowohl der Staat als auch Organisationen wie die EU bisher verabsäumt, diesen verbindlichen Verpflichtungen nachzukommen bzw. zu kontrollieren, dass sie auch eingehalten werden. Vor allem fehlt es an geeigneter Gesetzgebung, auf deren Grundlage die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen kontrolliert und sanktioniert werden kann.

Prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass alle Güter und Dienstleistungen, die unter Nichtbeachtung der eingegangenen Verpflichtungen erbracht oder produziert werden, geächtet und folglich illegal sind, genauso wie etwa verbotene Suchtmittel.

Bei Suchtmitteln werden Dealer und Endverbraucher gesetzlich verfolgt, und es wäre nur folgerichtig, dass dies genauso für Waren und Dienstleistungen gehandhabt würde, bei deren Herstellung bzw. Erbringung Menschenrechte verletzt werden, Kinderarbeit ausgenutzt wird, nicht zumutbare Arbeitsbedingungen herrschen, nicht für den Lebensunterhalt ausreichende Löhne gezahlt werden oder Sklavenarbeit zum Einsatz kommt.

Drogendealer werden verfolgt und bestraft, Dealer mit ungesetzlichen Waren und Dienstleistungen kommen nicht nur ungeschoren davon, sondern es wird die Verantwortung für den Konsum ungesetzlicher Waren auf den Endverbraucher abgeschoben, der oft gar nicht in der Lage ist, festzustellen, ob die angebotene Ware den gesetzlichen Standards entspricht.

Das Bündnis Anders Handeln sollte sich deshalb auch dafür einsetzen, dass der Staat bzw. die EU dafür sorgt, dass nicht den eingegangenen Verpflichtungen entsprechende Produkte gar nicht erst in die Geschäftsregale kommen.

Der sogenannte „mündige Verbraucher“ ist schlicht überfordert. Außerdem ist es extrem inkohärent, dass straflos gesetzwidrige Produkte angeboten werden können. Das ist im Endeffekt mit der Aufforderung gleichzusetzen, illegale Geschäfte zu tätigen. Anstiftung zum Gesetzesbruch gilt in vielen Ländern als strafbare Handlung.

Handelsunternehmen und Händler müssen sich den Vergleich mit Hehlern und Dealern gefallen lassen, wenn sie in ihren Geschäften Waren und Dienstleistungen anbieten, von denen sie wissen können oder müssen, dass bei ihrer Produktion Bedingungen herrschen, die den von ihrem Staat eingegangenen Verpflichtungen, die ja nicht nur abstrakt für den Staat, sondern konkret für seine Bürger und Unternehmen verpflichtend und bindend sind, eklatant widersprechen.

Und der Staat muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die eingegangenen Verpflichtungen nur Lippenbekenntnisse sind, wenn er in Wirklichkeit nicht auf deren Einhaltung pocht, sondern vielmehr – als guter Vasall der Unternehmerschaft – deren Lobbyorganisationen zu Diensten ist.


Hier Hinweise auf die wichtigsten Dokumente, die von der österreichischen Regierung unterzeichnet und vom Parlament ratifiziert wurden, deren Einhaltung aber kaum überprüft wird:

1) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf

2) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte
3) Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 https://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf
4) Eine Zusammenstellung von einschlägigen Abkommen findet sich bei Amnesty International: https://www.amnesty.at/de/menschenrechtsdokumente/

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1 Kommentar

  1. Ja, es wäre schön, wenn die Unternehmen auch verpflichtet würden, die Menschenrechte in der Lieferkette ihrer Produkte einzuhalten, aber das ist nicht so. Herr Schuschnik von der WKO kämpft gegen die Einbindung von Menschenrechten in Handelsverträge, und die Vertreter der Industriellenvereinigung bezeichnen dies als „gold plating“. In den Verträgen werden die Staaten verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten, aber nicht Unternehmen. Dies ist auch in der EU so, trotz Charta. Nicht einmal überprüfbare Indikatoren für die Erfüllung der Menschenrechte gibt es für die Unternehmen. Ein verpflichtendes Abkommen wird in einem UNO-Ausschuss verhandelt, in dem die EU-Staaten sehr zurückhaltend agieren. https://www.awblog.at/menschenrechte-un-verhandlungen-sollen-weltweit-verbindliche-regeln-fuer-konzerne-bringen/

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