EU – ein politischer Handelspakt?

Mag. Erich Kowald (Politikwissenschaft/Geschichte) - 28.6.2017

In der EU-Konstruktion dominierte von Anfang an das Primat der Wirtschaft über die Willensbildung/Mitbestimmung der Bevölkerung

a) Die einzige demokratisch legitimierte EU-Institution (EU-Parlament) ist stark eingeschränkt

Die Ursache ist in der Geschichte zu sehen. Der Ursprung war die Stahl- und Montanunion zwischen Frankreich, den Benelux-Ländern und Deutschland. Die gegenseitige Überwachung der jeweiligen länderspezifischen Eisen- und Stahlproduktion sollte das Misstrauen vor heimlicher Aufrüstung abbauen. In den danach folgenden Jahren wurde dies zu einer Wirtschafts- und Handelsgemeinschaft ausgeweitet, der sich immer mehr europäische NATO-Länder anschlossen, und die in verschiedenen Verträgen (z.B. Römische Verträge) festgehalten wurde.

In den 1980er Jahren haben sich große europäische Konzerne im European Round Table (ERT) zusammengetan. Sie haben die Erstellung eines europäischen Binnenmarktes gefordert, aus Angst, nicht mehr mit den amerikanischen Konzernen mithalten zu können. Der ERT hat es geschafft, dass seine Vertreter als Experten in jenen Gremien mit dabei gewesen sind, welche die Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt und die politische Union festgelegt haben. Viele europäische Projekte (z.B.: TEN, Transeuropäische Netze) sind 1:1 von den ERT-Vorgaben übernommen worden.

Jedenfalls hat dies dazu geführt, dass der Binnenmarkt durch die 4 Freiheiten (Freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, Niederlassungsfreiheit und Freiheit des Kapital- und Zinsverkehrs) definiert ist, während die Themen im Sozial-, Ökologie- und Grundrechtsbereich teilweise nur unverbindliche Absichtserklärungen sind. Die Sozial-, Ökologie- und Grundrechtsbereiche sind zwar offiziell Sache der einzelnen Staaten, ihre Entscheidungen dürfen aber de facto nicht die 4 Freiheiten einschränken.

Es ist die Chance vertan worden, die EU als ein Bürger-/Bevölkerungsprojekt aufzuziehen. Einerseits die Bevölkerung in die Gestaltung der Struktur einzubeziehen, sich mit zukünftigen Gesellschaftsformen zu beschäftigen. Andererseits sich zu fragen, wie eine europäische Binnenwirtschaft aussehen soll (z.B.: kleinläufig, regional, ökologisch, …) ?
Statt dessen ist ein neoliberales Wirtschaftsmodell gewählt worden mit „Größer ist Besser“ und „Quantität statt Qualität“.

Sichtbar ist dieses Verständnis auch in der Rolle und den Möglichkeiten des EU-Parlamentes. Mit dem Vertrag von Lissabon (2007) wurde das EU-Parlament zwar aufgewertet, es bekam erstmals Mitbestimmungsrechte in der Gesetzgebung. Es hat aber im Gegensatz zu normalen Parlamenten folgende Einschränkungen:

  • Es darf keine eigenen Gesetzesanträge einbringen
  • Gesetze werden gemeinsam mit EU-Rat oder den zuständigen EU-Ministerräten beschlossen. Die alleinige Zustimmung des EU-Parlaments reicht nicht
  • Das EU-Parlament darf bei der Zusammenarbeit der Justiz- und Polizei nicht mitreden (z.B.: Überwachung der Bürger, der Geheimdienste, …)
  • Das EU-Parlament teilt sich die Budgethoheit mit dem Rat der Staatschefs. Nur gemeinsam können die Geldzuteilungen beschlossen werden. Während sich weltweit die „selbständigen“ Parlamente dadurch auszeichnen, dass sie die Budgethoheit haben (allerdings nicht mehr im EURO-Raum, wo zuerst die EU-Kommission den Segen zum Budgetenwurf geben muss).
  • Es darf auch bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht mitreden (ob und wo interveniert wird, welche Punkte bei Handelsverträgen enthalten sein sollen, …)
  • Das EU-Parlament darf bei Handelsverträgen nur am Ende entscheiden, ob es zustimmt oder ablehnt.

Wir haben also ein Parlament, das in der Außen-, in der Sicherheitspolitik (innen und außen), im Justizbereich nicht mitreden darf. Und das Budget nur gemeinsam mit dem Rat der Staatschefs verabschieden kann.

Da hatten die beiden Reichshälften in der Donaumonarchie nach dem Ausgleich 1867 mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Denn dort waren nur Außen-, Militär- und Finanzministerium als gemeinsam definiert und in der Oberhoheit der Gesamtregierung. Alle anderen Ministerien gab es nur in der jeweiligen Reichshälfte.

Das heißt, jene Bereiche, die man damals in Österreich als so wichtig ansah, dass sie ein Gesamtstaat braucht, sind genau jene Bereiche, in denen das EU-Parlament nicht mitreden darf.

Da die Steuer- und Finanzpolitik noch Sache der einzelnen Staaten ist, werden diese Teile (bis auf das EU-Budget) ausschließlich im Rat der Staatschefs oder im Rat der Finanzminister behandelt.

Selbst diese Einschränkungen des EU-Parlamentes sind der EU-Kommission und dem EU-Rat noch zuviel Diskussion und Demokratie gewesen. Daher wurden die Entscheidungen zum Austeritätskurs (Fiskalpakt, Sixpack, TwoPack, Europäisches Semester, …) nicht als Richtlinien und/oder Verordnungen umgesetzt. Diese Themen wurden als bilaterale internationale Verträge zwischen der EU-Kommission und den einzelnen Staaten umgesetzt. So konnte jede öffentliche und parlamentarische Diskussion vermieden werden.

Ein (erwünschter?) Nebeneffekt dieser Verträge ist, dass die Parlamente der EURO-Staaten mittlerweile ihre Budgethoheit eingebüßt haben. Denn bevor sie darüber beraten, müssen die Budgets von der EU-Kommission genehmigt werden (Europäisches Semester). Nur wenn diese ihren Sanktus gibt, kann im Falle von Finanzierungsproblemen mit Geld aus ESMF oder EZB gerechnet werden. Was passiert, wenn eine Regierung eine andere Meinung hat, kann gerade an Griechenland beobachtet werden.

Wie eine Drohung klingt In diesem Zusammenhang der Wunsch von Kommissionspräsident Juncker und ex-EU-Parlamentspräsident Schulz nach einer Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die neue Möglichkeit der EU-weiten Bürgerinitiative. Der Teufel steckt auch hier im Detail. Denn bevor die Initiative EU-weit loslegen kann, muss sie sich registrieren lassen. Darüber entscheidet die EU-Kommission und kann sie durchaus ablehnen (wie beim Anti-Atom-, oder beim Anti-TTIP-Begehren).

Auch wenn die EU-Kommission über (und für) die Rechtmäßigkeit von Subventionen für Atomkraftwerke entscheidet oder sie die entsprechenden Verträge gerade ausverhandelt.

Alles in allem entsteht der Eindruck, die aktuelle EU-Konstruktion ist ein Projekt der Oberschicht, der Konzerne und des Finanzsektors.

Zusätzlich mögliche Fragen:

  • Wirtschaftskrise oder Krise der EU-Institutionen? (oder beides?)
  • Braucht es eine neue Ausgestaltung des institutionenellen Rahmens der EU? (oder gar eine völlige Neugestaltung?)
  • Welche Rolle soll das EU-Parlament einnehmen? Kann es diese demokratische Funktion in der aktuellen Besetzung wahrnehmen?
  • Wo bleibt die wirtschaftspolitische Beteiligung der jeweiligen staatlichen Parlamente?
  • Warum gab es in der Slowakei nur 13% Wahlbeteiligung bei der EU-Wahl? (fast wie in Zeiten des Kurienwahlrechts, als nur Adelige, Klerus und Reiche wählen durften)
    • Fühlte sich ein Großteil der Bevölkerung von den EU-Parlamentariern und den EU-Institutionen nicht mehr vertreten?

b) Problem der Linken: Falsch verstandene Internationalität – so ist eine konstruktive EU-Kritik nicht möglich

Die Linken (in ganz Europa) haben zu lange die Augen vor der realen Struktur der EU verschlossen, einerseits mit der Ausrede, es sei ein Friedensprojekt zur Überwindung nationaler Engstirnigkeit, andererseits, um sich bewusst von den nationalen/faschistischen Kräften abzugrenzen.

Die konservativen Kräfte hatten nicht so eine Scheu, die EU einerseits als Friedensprojekt zu propagieren und andererseits in einen neoliberalen Wirtschaftsraum zu verwandeln.

Denn viele Linke haben eine große Schwäche: Für sie sind alle mulitnationalen Organisationen „per se“ gut, alle einzelstaatlichen Initiativen „schlechter“. Das hat mit der Realität nichts gemein.

Es gibt multinationale Organisationen wie G7, NATO, OECD, IWF, die in den letzten Jahrzehnten ihre Interessen gewahrt und ausgehandelt haben.

  • Gerade bei den Aktionen der NATO-Staaten werden Libyer, Iraker, Afghanen, Syrer sagen, das hätte man auch anders machen können.
  • Oder man denke nur an die neoliberale Organisation OECD mit ihren wirtschaftlichen Vorschlägen. Auch wenn in letzter Zeit deren Ökonomen etwas Angst vor den Geistern bekommen haben, die sie gerufen haben; sie rudern in einigen Bereichen zurück (z.B.: Vermögenssteuer, Einkommensungleichheit), ohne allerdings die Ursachen direkt anzugehen.
  • Und die Spur der ökonomischen Verwüstung, die der IWF bei seiner Tätigkeit bisher hinterlassen hat?
  • Aber auch die Assoziierungsverträge der EU dienen nicht gerade der Stärkung der schwächeren Wirtschaft, sondern sie gleichen Kapitulationsabkommen.

Natürlich sind Organisationen wie UNO, OSZE, Europarat positiver zu sehen. Denn hier regiert nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Wort und die gegenseitige Verhandlung. Hier reden die Mitglieder alle auf gleicher Ebene miteinander. (Aber das ist ja nicht „effizient“.)

Wie viele grün engagierte Menschen aus den 1970-1990er Jahren erfahren haben, ist nicht jede einzelstaatliche Lösung schlecht.

Im Gegenteil, viele ökologische Maßnahmen waren nur so umsetzbar, da sie in internationalen Gremien zerredet wurden. (In wessen Interesse lag das wohl?)

Viele ökologische Maßnahmen (Luft- und Gewässerreinhaltung, Energieeffizienz, alternative Energien…) wurden zuerst in einem Staat verwirklicht. Als der Erfolg der Maßnahmen sichtbar war, sind andere Staaten gefolgt.

Mögliche Fragen:

  • Sind multinationale Organisationen „per se“ gut?
  • Sind einzelstaatliche Lösungen immer schlecht?
  • Woran erkennt man „gute“ multinationale Organisationen? Für wen sollen diese „gut“ sein?
  • Gibt es nur schwarz und weiß, multinational und einzelstaatlich oder gibt es auch Graustufen?

Langform: http://momentum-kongress.org/cms/uploads/PAPER_Kowald-Erich_EU-Kritik.pdf

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