Generationensolidarität: Geht es den Erwerbstätigen gut, geht‘s auch in der Pension gut!

H.Peter Degischer, SeniorInnen-Attac - 19.09.2015

Noch immer rufen PolitikerInnen und FinanzvertreterInnen zur Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme auf. EU-Kommission, OECD, Weltbank und Unternehmensverbände drängen darauf, die durch die Finanzkrise gestiegenen Staatsschulden zu reduzieren, indem öffentliche Ausgaben für soziale Leistungen gekürzt werden. Banken, Pensionskassen und Versicherungen versuchen, den 400-Milliarden-Pensionskuchen in einen Profitsektor des Finanzmarktes umzuwandeln, indem sie ihre Produkte als die Lösung für die Altersversorgung darstellen. Wie schmerzhaft erfahren wurde, ist jedoch das Kapitaldeckungsverfahren (KDV) der Pensionskassen nicht nur risikoreicher und teurer als das Umlageverfahren (ULV), sondern darüber hinaus auch unsozial. Trotzdem lassen sich nach wie vor viele Bürger von prämienabhängigen Versicherungsmaklern dazu verleiten, private Versicherungsverträge abzuschließen. Andererseits wird das öffentliche Pensionssystem nach dem ULV in vielen Medien als nicht mehr finanzierbar dargestellt. Mit der Warnung vor der „demographischen Lücke“ wird mit kumulativen Angaben zur Steigerung der Lebenserwartung ein Generationenkonflikt heraufbeschworen. Wenn die Lebenserwartung in 20 Jahren um weitere 10 Jahre steigt, bedeutet dies eine jährliche Steigerung um 0,6%, genauso wie im vergangenen Jahrhundert, in dem die Lebenserwartung um 30 Jahre stieg. War das ein Problem? Für das ULV brauchen wir Solidarität der BeitragszahlerInnen mit den PensionsempfängerInnen und umgekehrt, um langfristig Generationen übergreifend soziale Sicherheit zu gewährleisten.

1. Österreichs Pensionssystem ist noch eines der leistungsfähigsten der Welt

Pensionen bedeuten nicht nur Kosten, sondern auch Einkommen für 2,7 Mio. EmpfängerInnen (ca.12 Prozent davon öffentliche Bedienstete im Ruhestand), die ihre Pensionen fast ausschließlich in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Die Gesamtzahl der PensionsempfängerInnen stieg seit dem Jahr 2000 um 15 Prozent. Österreich wendete im Jahre 2011 fast 14,5 Prozent des BIP für öffentliche Pensionen auf. Die Arbeiterkammer schätzt aufgrund der Prognosen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der PensionsanwärterInnen in Österreich, dass die Pensionsausgaben bis 2035 auf etwa 16 Prozent des BIP steigen und sich auf diesem Niveau stabilisieren werden, da die Zahl der Pensionen für BeamtInnen (2012: 300.000) dann deutlich abnehmen wird.

Die Verwaltungskosten der staatlichen österreichischen Pensionsversicherung betragen nur ca. 2 Prozent der Beitragszahlungen. Trotzdem birgt die Verwaltung der verschiedenen Pensionsversicherungen nicht nur Rationalisierungspotenzial, sondern die Harmonisierung der Beitragssätze und Leistungen in allen Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte, Selbständige, Bauern, Beamte, ÖBB-Bedienstete, Ärzte,…) könnte zu mehr Gerechtigkeit führen.

2. Vergleich der Erwerbseinkommen mit Pensionen

Der durchschnittliche Ruhegenuss der etwa 300.000 pensionierten, pragmatisierten Bediensteten betrug 2013 etwa € 2700. Die ASVG-Durchschnittspension von € 1050 (€ 1.380 für Männer, 840 € für Frauen) lag bereits 2013 unter der Armutsgefährdungsschwelle. 10 Prozent der PensionsempfängerInnen sind auf Ausgleichszulagen (derzeit € 872/Monat für Alleinstehende) angewiesen. Von den über 65-Jährigen sind etwa 12 Prozent der Männer und 17 Prozent der Frauen armutsgefährdet.

Die rund 4 Millionen unselbständig Erwerbstätigen erzielten 2013 ein mittleres Monatseinkommen von brutto 1840 Euro (75 % über der Durchschnittspension). Das Einkommen der Frauen erreichte im Mittel nur 61 Prozent des Einkommens der Männer, wobei Frauen viel häufiger teilzeitbeschäftigt sind. Werden die Einflüsse von Teilzeit und nicht ganzjähriger Beschäftigung ausgeklammert und nur Personen berücksichtigt, die laut Lohnsteuerdaten Vollzeit beschäftigt waren, so betrug das mittlere Bruttomonatseinkommen der Männer € 2918 (das 2,1-fache der Durchschnittspension der Männer), das der Frauen € 2388 (das 2,8-fache der Durchschnittspension der Frauen).

3. Das Umlageverfahren ist langfristig finanzierbar durch hohe Erwerbsquoten

Das ULV finanziert die Pensionen aus den laufenden Arbeitseinkommen und Steuern:

Beitragssatz (von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite je zur Hälfte in der ASVG)
mal jährliches Durchschnittseinkommen der Löhne bis zur Höchstbemessungsgrundlage
mal aktuelle Beitragszahleranzahl plus Bundeszuschuss

= aktuelle Durchschnittspension vierzehnmal pro Jahr mal aktuelle Zahl der PensionistInnen.

Beiträge und Pensionen sind aufgrund der dynamisierten Höchstbemessungsgrundlage im ASVG begrenzt. Der Bundeszuschuss darf lt. ASVG bis zu einem Drittel des Pensionsaufwandes betragen. 2011 betrug er mit € 6,6 Md. 22 Prozent des Pensionsaufwandes. Die Anzahl der über 65-Jährigen erhöht sich zwar jährlich um weniger als 1%, aber diese Steigerung wird durch das Produktivitätswachstum wesentlich übertroffen. Ausschlaggebend für die Finanzierung des ULV ist nicht die Altenquote, also das Verhältnis der Anzahl der über 65-jährigen zu jener der Erwerbsfähigen, sondern die Pensionsquote, also das Verhältnis der Zahl der PensionsbezieherInnen zu jener der Erwerbstätigen.

2013 standen 3,7 Mio. BeitragszahlerInnen 2,4 Mio. PensionsempfängerInnen gegenüber (Pensionsquote 64%, seit 2000 stabil). Während sich die Altenquote bis 2030 verdoppeln wird (oft als „demographische Lücke“ bezeichnet), wird die Pensionsquote weniger steigen, wenn sich die Anzahl der Erwerbstätigen weiter erhöht. Das wichtigste Element der ULV ist eine höchstmögliche Zahl an erwerbstätigen BeitragszahlerInnen. Die Erwerbsquote hängt wesentlich von der Arbeitsverteilung über alle Bevölkerungsgruppen ab: Höhere Jugend- und Frauenbeschäftigung sind ebenso anzustreben wie Erwerbstätigkeit bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter, wobei Arbeitsplätze bei stagnierendem Arbeitsvolumen nur durch signifikante Arbeitszeitverkürzung geschaffen werden können. Für ein Szenario, in dem die Erwerbsbeteiligung in Österreich bis 2030 auf 80 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung steigt, bleiben die Pensionen nach dem ULV langfristig finanzierbar, da es kontinuierlich durch Beiträge der Erwerbstätigen gespeist wird.

Eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters macht nur Sinn, wenn die verfügbaren Arbeitsplätze ebenso steigen. Die steuerbegünstigten „golden hand shakes“ entziehen nicht nur Steuermittel des Arbeitgebers, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus verursachen sie beträchtliche Belastungen des staatlichen Sozialsystems durch Frühpensionen oder Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die Unternehmensförderung für ArbeitnehmerInnen über 50 darf keinesfalls auf Kosten von Jugendarbeitsplätzen erfolgen.

Bei steigender Produktivität ist einerseits die Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren (wie es im vorigen Jahrhundert durchgeführt wurde), um Erwerbstätigkeit für alle erreichen zu können. Erwerbsarbeitslosigkeit schadet nicht nur den Betroffenen, sondern belastet das Sozialbudget. Nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen soll möglichst hoch sein, sondern auch deren Einkommen. Da 86% der Erwerbstätigen Lohnempfänger sind, stellt deren Einkommen den wesentlichsten Pensionsbeitrag dar. Andererseits wird die Produktivitätssteigerung für die oberen, selbständigen und unselbständigen Einkommen genützt. Durch diese Einkommenskonzentration sinkt nicht nur die Lohnquote, sondern vor allem die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung. Die Einkommen unterhalb der Höchstbemessungsgrundlage sinken auch wegen der Zunahme der Teilzeitbeschäftigung und atypischer Beschäftigungsformen.

4. Sozialversicherungsbeiträge nur aus der Erwerbsarbeit?

Beitragszuwächse sind vorrangig erreichbar durch eine Anhebung der Zahl der Erwerbstätigen mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Ein zentrales Argument in der laufenden Pensionsdebatte ist, dass weder die Beitragssätze noch die Höchstbemessungsgrundlage steigen dürfen, um die Lohnnebenkosten nicht zu erhöhen. Die Erhöhung der Höchstbemessungsgrundlage würde die Pensionsbeiträge jener erhöhen, die relativ gering mit Steuer- und Sozialabgaben belastet werden und dafür Chancen auf höhere ASVG-Pension bekämen. Arbeitszeitverkürzungen bzw. gerechte Lohnerhöhungen aufgrund der Produktivitätssteigerung würden das Beitragsvolumen ebenso erhöhen wie die stärkere Einbeziehung von Überstundenentgelt und Sonderzahlungen. Jedenfalls ist der Absicht entgegenzuwirken, Einkommen (Prämien, Sachleistungen, Firmenzuwendungen) aus der Sozialversicherungspflicht auszunehmen.

Die alleinige Sozialversicherungspflicht für Erwerbseinkommen verliert bei sinkender Lohnquote ihre Berechtigung. Konzepte aus dem vorigen Jahrhundert zu wertschöpfungsbezogenen Arbeitgeberbeiträgen (Maschinensteuer) sollten umgesetzt werden, ebenso wie die Einbeziehung der arbeitslosen Kapitaleinkommen in die Finanzierung des Sozialsystems.

5. Das Kapitaldeckungsverfahren ist vom Finanzmarkt abhängig

Beim KDV ergibt sich die Pensionshöhe für die Versicherten alleine aus dem

Wert des laufend eingezahlten Kapitals (Aktien, Fonds) und Kapitalerträge zum Pensionsantritt minus laufende Verwaltungskosten
= Pension monatlich verteilt über die gewünschten Laufzeit (Lebenserwartung),

die aber jährlich gemäß den Erträgen des verbliebenen Kapitals korrigiert wird.

Pensionen nach dem Kapitaldeckungsverfahren werden von Pensionskassen und Versicherungen angeboten, die in erster Linie als „Verwalter“ fungieren. Die Verwaltungskosten in der privaten Versicherung betragen 10 – 25 Prozent. Die zukünftigen PensionistInnen können in gewissem Umfang die Höhe ihrer Einlagen und des Kapitalisierungsrisikos wählen: höheres Risiko bedeutet Chancen auf höhere Erträge aber naturgemäß auch durch Kapitalverluste bedingte Pensionseinbußen. Durch Kursschwankungen sind die Pensionszahlungen der Pensionskassen in den letzten 10 Jahren für rund 70.000 PensionistInnen in einem eklatanten Ausmaß gesunken: 70 Prozent der PensionistInnen verloren zwischen 20 und 40 Prozent, fast 8 Prozent der PensionistInnen sogar mehr als 50 Prozent. Nicht eingerechnet in diese Verluste ist die nicht abgegoltene Geldentwertung von ca.25 Prozent seit 2000, so dass die realen Verluste gegenüber den versprochenen Auszahlungen für zwei Drittel der PensionistInnen zwischen 40 und 80 Prozent erreichen. Neuerdings garantieren Pensionsfonds lediglich die Auszahlung der eingezahlten Beiträge, ohne jede Rendite und Inflationsabgeltung.

Die Kapitalerträge richten sich nach Angebot und Nachfrage am Finanzmarkt. Wenn nun 2030 eine viel größere Zahl von PensionistInnen ihre Wertpapiere über die Pensionskassen an eine relativ kleiner gewordene Zahl von Erwerbstätigen verkaufen will, wird das Angebot größer als die Nachfrage. Die Finanzwerte werden sinken und die Pensionen geringer ausfallen als versprochen. Die Pension aus dem KDV wird nicht nur durch die Erwerbsquote zur Auszahlungszeit beeinflußt, sondern vor allem durch die Kaufkraft der Erwerbstätigen am Finanzmarkt.

Trotzdem ließen sich 1,6 Millionen ÖsterreicherInnen bis 2013 zum Abschluss einer privaten Vorsorge verleiten. 2008 erreichten die Steuerrückvergütungen durch Abschreibung der entsprechenden Beiträge etwa 20 Prozent der Bundesbeiträge an das ULV (ca. € 800 Mio. €). Diese Steuererleichterungen dienen wie die aktuelle Steuertarifreform den Besserverdienenden, die sich private Vorsorge leisten können.

6. Höhere Pensionen sind über die staatlichen Pensionsversicherungen möglich.

Die Höchstbemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge ist derzeit € 4.650, (ab 2016: € 4.840), sodass die ASVG-Pension maximal € 3.226,50 erreichen kann. Eine freiwillige Höherversicherung ist in Österreich auch im staatlichen Pensionssystem möglich. Die Höhe des freiwilligen Beitrags ist individuell und je nach der Verfügbarkeit der Mittel des Pflichtversicherten wählbar (max. € 9300 €/Jahr). Daraus errechnet sich versicherungsmathematisch eine stabile Zusatzpension, die sicherer ist als jede Privatpension. Sowohl die Beiträge (sofern das Erwerbseinkommen die Höchstbemessungsgrundlage nicht überschreitet) als auch der sich ergebende Steigerungsbetrag zur Pension sind steuerbegünstigt. Erstaunlicherweise wird diese Möglichkeit der Zusatzversicherung über die staatlichen Pensionsanstalten kaum genutzt, die diese weit weniger bewerben als die Pensionskassen ihr KDV.

7. GeringverdienerInnen sind in der Pension armutsgefährdet

GeringverdienerInnen können weder für das KDV noch für die freiwillige Höherversicherung ausreichend ansparen. Wegen der Zunahme der Teilzeit- und prekären Beschäftigungen wird die Zahl der AusgleichszulagenempfängerInnen ansteigen (wie Beispiele in Großbritannien, den Niederlanden und Deutschland zeigen). Für Erwerbstätige, die eine niedrigere Pension als die Anwartschaft einer Ausgleichszulage (für Alleinstehende auf monatlich € 872) erwarten, hilft die freiwillige Höherversicherung nicht, da diese die Ausgleichszulage reduzieren würde. In einer Zeit, in der atypische Beschäftigungsverhältnisse stark zunehmen und der Niedriglohnsektor wächst, werden immer mehr Haushalte schon während der Erwerbstätigkeit armutsgefährdet und erst recht in der Pension. Hinzu kommen die vielen selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigen, besonders Einpersonenunternehmen, die keine durchgehende (über 40 jährige) Versicherungszeit aufweisen. Drei Viertel der heute jungen Erwerbstätigen unter 30 Jahren erwarten sich nach eigener Einschätzung im Alter ein Pensionseinkommen unter der Armutsgrenze. Hierin wird die große Herausforderung an unser Sozialsystem in Zukunft liegen.

8. Arbeitsmarktrendite gegen Kapitalmarktrendite

Das KDV baut auf eine hohe Kapitalmarktrendite: hohe Zinsen, Dividenden, Aktienkurse, Immobilienerträge. Aktienkurssteigerungen (Shareholder Value) werden häufig durch Lohnkürzungen und Abbau von Arbeitsplätzen erzielt. Wenn die Kapitalmarktrendite „attraktiv“ ausfallen soll (deutlich über dem Wirtschaftswachstum), bekommen andere eben umso weniger, weil Finanzmärkte nichts produzieren, sondern nur umverteilen, und zwar von den Einkommen von 90% der Haushalte zu den 10% mit den höchsten Einkommen. Um diesen Gegensatz etwas zu dämpfen, sollte auch Finanzeinkommen ebenso steuer- und sozialversicherungspflichtig werden wie Arbeitseinkommen. Damit könnte der staatliche Beitrag zu den Pensionsversicherungen teilweise gegenfinanziert werden.

Das ULV baut auf eine hohe „Arbeitsmarktrendite“: hohe Erwerbsbeteiligung und Löhne/Einkommen, die Versicherungsbeiträge leisten. Wenn die Zahl der Erwerbslosen und prekär Beschäftigten steigt, nehmen die Beiträge in das ULV ab. Bei stagnierendem Erwerbsarbeitsvolumen gewinnt die möglichst breite Verteilung der Erwerbsarbeit an Bedeutung: Arbeitszeitregelungen mit Untergrenzen (z.B. mind. 15h) und Obergrenzen (max. 30h) für die Normalarbeitszeit; Reduzierung der Überstunden usw. Ausgeglichene, menschenwürdige Bedingungen für die Erwerbstätigen ermöglichen nach dem ULV auch ein Pensionseinkommen über der Armutsgrenze.

Fazit

  • Das ULV ist langfristig so sicher wie der Staat, also sicherer als eine finanzmarktabhängige Privatversicherung. Der staatliche Beitrag zur Pensionsversicherung kann durch Steuergerechtigkeit erhalten bleiben.

  • Das ULV ermöglicht eine gerechte Altersversorgung für alle. Die Politik kann das Pensionssystem weiter ausbauen, um Altersarmut zu verhindern.

  • Prekäre Erwerbsbedingungen heute bergen für viele Armutsgefahr im Alter.

  • Generationensolidarität bedeutet gerechte Verteilung der Erwerbseinkommen, vor allem eine hohe Erwerbs- und Lohnquote, die einen menschenwürdigen Lebensunterhalt sowohl im erwerbsfähigen Alter als auch danach ermöglicht.

  • Trotz steigender Altersquote kann die Pensionsquote durch Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen relativ konstant aufrecht erhalten werden, was durch Arbeitszeitverkürzung erreicht werden kann.

  • Das vielfach propagierte 3-Säulenmodell (ULV ergänzt durch KDV über Firmenpension und Privatvorsorge) ist kontraproduktiv, weil es das ULV schwächt. ULV-Pensionen können besser durch freiwillige Höherversicherung aufgestockt werden.

  • Die fortschreitende Produktivitätssteigerung rechtfertigt sowohl Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen als auch Arbeitszeitverkürzungen – beides zur Erhöhung der Beitragsgrundlagen-Quote des ULV. Produktivitätsbezogene Sozialversicherungsbeiträge bzw. Steuern könnten die Lohnnebenkosten senken.

  • Das KDV kann nur von besser Verdienenden in Anspruch genommen werden und ist vom Finanzmarkt abhängig.

  • Die langfristige Leistungsfähigkeit des ULV gibt keinen Anlass für Verunsicherungen.

Quellen:

Sozialbericht 2011-12 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, http://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/3/7/2/CH2171/CMS1353079209699/sozialbericht_2011_gesamt.pdf

Jahresbericht 2012 der Pensionsversicherung, http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/984628_Jahresbericht%202012.pdf

Kapitalgedeckte Pensionssysteme –Niederlande, USA, Polen und Deutschland im Vergleich, AK-Wien 2013, http://media.arbeiterkammer.at/PDF/Kapitalgedeckte_Pensionen.pdf

Pensionen und Renten, Statistik Austria 2012, http://www.stat.at/web_de/statistiken/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/pensionen_und_renten/index.html

Freiwillige Höherversicherung der staatlichen Pensionen http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionshoehe/Mehr_Pension_mit_der_Hoeherversicherung.html

Generationengerechtigkeit: Falscher Schauplatz des Verteilungskonflikts

http://blog.arbeit-wirtschaft.at/generationengerechtigkeit/

4 Kommentare

  1. Aufschlüsselung der staatlichen Zuschüsse zur öffentlichen Pensionsversicherung aus E.Türk vom 1.12.2015: http://blog.arbeit-wirtschaft.at/faktencheck-pensionssystem-duenne-suppe-statt-dickem-ende/

    Die aus dem Budget an die Pensionsversicherung insgesamt überwiesenen Mittel betrugen 2014 knapp 10,1 Mrd. € Gut 1 Mrd. € davon entfallen auf die Ausgleichszulagen.
    Weitere rund 800 Mio. € wurden aus dem Budget als Beitrag für den Familienlastenausgleich, für die Berücksichtigung für Präsenz- und Zivildienstzeiten in der Pension etc. überwiesen.
    Der pauschale Beitrag des Bundes zur teilweisen Bedeckung der Aufwendungen in der Pensionsversicherung insgesamt betrug 2014 8,2 Mrd. €. Davon entfielen 3,3 Mrd. € auf Beiträge des Bundes zur Pensionsversicherung der Selbständigen, die nur 15 % aller Pensionen ausbezahlen.
    Auf den ASVG- Bereich mit 85% aller ausbezahlten Pensionen entfielen knapp 5 Mrd. €. Aber von diesen 5 Mrd. € entfällt ein nicht unerheblicher Teil auf Leistungen wie Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation oder die Krankenversicherung von PensionistInnen.

    Wir werden diese Argumente noch brauchen bei der angedrohten „Pensionsreform“!

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  2. Der Standard 23.11.2015: Kosten für Pensionen steigen weniger als prognostiziert!
    In Summe werden die Zuschüsse in die Pensionsversicherung (ohne Beamte) vor allem wegen der steigenden Lebenserwartung weiter wachsen, und zwar von heuer 10,39 Milliarden auf 13,23 Milliarden 2020. Weniger dramatisch im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ausgedrückt: Die Bundesmittel steigen binnen fünf Jahren von 3,07 auf 3,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes = +0,056 Prozent pro Jahr. – derstandard.at/2000026283568/Neues-Gutachten-Kosten-fuer-Pensionen-steigen-weniger-als-prognostiziert
    Wenn die Beschäftigtenzahlen und die unteren Einkommen steigen, sollten wir ein „Nullwachstum“ erreichen.

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  3. Es gibt immer wieder den Ruf nach Stärkung der 2. und 3.Säule der Pensionssicherung (Firmen- und private Pensionsversicherung). Ich verstehe nicht, wie eine verstärkte Prämienzahlung der Erwerbstätigen an Privatversicherungen den Versicherten und dem Pensionssystem helfen soll:
    1) durch die Einzahlungen der Erwerbstätigen mit ausreichendem Einkommen wird deren Kaufkraft gesenkt, Finanzmitteln dem Wirtschaftskreislauf und der Mehrwertsteuer und teils der Einkommenssteuer entzogen, aber der Finanzmarkt erweitert.
    2) die steuerliche Begünstigung der Prämien reduziert das Steueraufkommen und erschwert somit den staatlichen Pensionszuschuss (dieser steigt derzeit gar nicht: 2015 soll er genauso hoch sein wie 2014!).
    3) aufgrund der niedrigen Ertragsrate am Finanzmarkt für Pensionskassen, werden die Einzahlungen nicht einmal mit der Inflationsrate aufgewertet: die Pension wird kaum höher sein als, wenn das Geld unter der Matratze angespart würde. Die freiwillige Höherversicherung bei den staatlichen Pensionsversicherungen verspricht zwar kleine, aber rentablere und stabilere Zusatzpensionen.
    4) das staatliche Pensionssystem wird durch die „3.Säule“ ebenso wenig entlastet, wie durch die „2.Säule“ (Firmenzusatzpensionen).
    Sollte mit der Werbung und Förderung der Privatversicherungen womöglich die Verminderung der staatlichen Pensionen begründet werden? Wenn sich die bestverdienenden 20% der Erwerbstätigen (über 2400,-€ monatliches Netto-Haushaltseinkommen) zum Ausgleich einer Kürzung Zusatzversicherungen leisten können, bleiben den anderen 80% nur die Schälerung ihrer Pensionsaussichten.
    Lassen wir uns nicht durch „Experten“ des Finanzmarktes und deren Journaille verunsichern.

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  4. Besser als von Norbert Blüm kann der Generationenvertrag kaum beschrieben werden:
    http://blog.arbeit-wirtschaft.at/kapitaldeckung-als-pensionssackgasse/
    „Bei Licht betrachtet müssen allerdings die Jungen auch die noch Jüngeren, nämlich ihre Kinder, versorgen. Die Generationensolidarität ist also dreigliedrig. Wobei keine Generation, wenn es gerecht zugeht, überfordert wird. Denn auch die Jungen werden einmal alt und die Alten waren einmal jung. So gleicht sich die Umverteilung im Generationenvertrag aus………Wer 2015 noch Kapitaldeckung als Rettung der Rentenversicherung anpreist, muss entweder dumm oder böswillig sein.“

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